Stimmung per Internet
Papier ist geduldig, Internet nicht weniger und wird mehr gelesen als die per Brief verfasste Stellungnahme eines aufgebrachten Menschen. Schön? Ja, wenn es etwa Gutes und Nachahmenswertes ist, schlimm, wenn dadurch gewaltig Stimmung gemacht wird.
Klar dürfen auch die „Sultanisten“, wie der Verfasser auf der Homepage vom FC Sultan Spor sich und seine Freunde bezeichnet, mal Dampf ablassen. Erst recht, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Klar ist es ärgerlich, zwei Spieler mit Gelb-Rot zu verlieren und eine auffällig lange Nachspielzeit um einen Sieg zittern zu müssen. Klar gibt es auch Schiedsrichter, die einen schlechten Tag haben – genau wie Spieler und Trainer. Nur – wer polemisch Stimmung gegen den 23. Mann macht, muss sich nicht wundern, wenn es beim nächsten Spiel heißer hergeht als üblich. Wer die vermeintlichen Fans per Internet aufwiegelt, muss damit rechnen, dass auch diese bei nächster Gelegenheit Dampf ablassen. Die nächste Gelegenheit ist das nächste Spiel, wenn die Gefahr droht, dass weniger die Akteure auf dem grünen Rasen als vielmehr ein paar Unverbesserliche am Spielfeldrand für Missstimmung und mehr beim Fußball sorgen. Das Risiko lässt sich minimieren – indem nicht per Internet Stimmung gemacht wird.bec
Wie wird der Rot-Sünder bestraft? Nach Begutachtung des Spielberichtes entscheidet der zuständige Bezirksspielausschuss unter Vorsitz von Obmann Werner Busse auf eine achtwöchige Sperre für den Lüstringer Spieler. Dieses Urteil stellt das Höchstmaß für „Tätlichkeiten in leichteren Fällen“ dar. Maßgebend für die Einstufung als „leichterer Fall“ war für die spielleitende Instanz, dass die Partie vom Schiedsrichter fortgesetzt wurde.
Auf welchen Grundlagen wird im Internet diskutiert?
Zahlreiche User heizen die Diskussion mit Beiträgen an, verweisen dabei oft auf wasserdichte Quellen. Dabei sind die grundlegenden Informationen falsch: Die Sperre für den Lüstringer beträgt nicht sechs Spiele (sondern acht), der Schiedsrichter muss trotz der missachteten Regel keine Sperre befürchten, und das Spiel wurde nicht von einem Schiedsrichter-Beobachter verfolgt. Zwar war ein Beobachter anwesend, aber nicht in offizieller Mission.
Was sagen die Verantwortlichen? „Ich darf als Staffelleiter gar nicht ermitteln, sondern muss mit dem Spielausschuss aufgrund der Sachlage entscheiden“, erklärt Staffelleiter Franz-Egon Tombrägel. Ob es sich bei dem Lüstringer um einen Wiederholungstäter handelt, kann Tombrägel nicht beurteilen: „Wir bewerten nur die laufende Saison.“ Da keine Personalakten von Spielern geführt werden, können sich ggf. frühere Vergehen nicht auf das Strafmaß auswirken.
Wie geht es weiter? Der Fall ist mittlerweile auch beim Niedersächsischen Fußball- Verband (NFV) bekanntgeworden. Auf Anfrage hat Tombrägel die Akte nach Barsinghausen geschickt. Berechtigt zum Widerspruch sind nur die unmittelbar Beteiligten. Die Internet-Diskussion wird sicher weitergeführt – aber hoffentlich auf einer anderen Grundlage.
Quelle NOZ, 11.09.2008
Klar dürfen auch die „Sultanisten“, wie der Verfasser auf der Homepage vom FC Sultan Spor sich und seine Freunde bezeichnet, mal Dampf ablassen. Erst recht, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Klar ist es ärgerlich, zwei Spieler mit Gelb-Rot zu verlieren und eine auffällig lange Nachspielzeit um einen Sieg zittern zu müssen. Klar gibt es auch Schiedsrichter, die einen schlechten Tag haben – genau wie Spieler und Trainer. Nur – wer polemisch Stimmung gegen den 23. Mann macht, muss sich nicht wundern, wenn es beim nächsten Spiel heißer hergeht als üblich. Wer die vermeintlichen Fans per Internet aufwiegelt, muss damit rechnen, dass auch diese bei nächster Gelegenheit Dampf ablassen. Die nächste Gelegenheit ist das nächste Spiel, wenn die Gefahr droht, dass weniger die Akteure auf dem grünen Rasen als vielmehr ein paar Unverbesserliche am Spielfeldrand für Missstimmung und mehr beim Fußball sorgen. Das Risiko lässt sich minimieren – indem nicht per Internet Stimmung gemacht wird.bec
Ein Schlag und die Folgen
Platzverweis heftig diskutiert
heu Osnabrück. Die Internet-Foren laufen heiß. Ein Platzverweis aus dem Osnabrücker Amateurfußball schlägt hohe Wellen. Entscheidungen und Verantwortliche werden heftig kritisiert. Doch die Diskussion basiert auf falschen Fakten. Hier ein Überblick:
heu Osnabrück. Was ist geschehen? Beim Bezirksligaspiel zwischen VfL Kloster Oesede und SC Lüstringen (4:0) am 24. August wird ein Gäste-Akteur nach der Beleidigung eines Schiedsrichter-Assistenten des Feldes verwiesen. In der Folge lässt sich der Übeltäter zu einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter hinreißen. Den „Schlag auf den Hinterkopf“ vermerkt der Referee später im Spielbericht, die Partie bricht der unerfahrene Spielleiter aber nicht ab – obwohl dieses laut Regelwerk für den Fall einer Tätlichkeit gegen einen Unparteiischen vorgesehen ist.Wie wird der Rot-Sünder bestraft? Nach Begutachtung des Spielberichtes entscheidet der zuständige Bezirksspielausschuss unter Vorsitz von Obmann Werner Busse auf eine achtwöchige Sperre für den Lüstringer Spieler. Dieses Urteil stellt das Höchstmaß für „Tätlichkeiten in leichteren Fällen“ dar. Maßgebend für die Einstufung als „leichterer Fall“ war für die spielleitende Instanz, dass die Partie vom Schiedsrichter fortgesetzt wurde.
Auf welchen Grundlagen wird im Internet diskutiert?
Zahlreiche User heizen die Diskussion mit Beiträgen an, verweisen dabei oft auf wasserdichte Quellen. Dabei sind die grundlegenden Informationen falsch: Die Sperre für den Lüstringer beträgt nicht sechs Spiele (sondern acht), der Schiedsrichter muss trotz der missachteten Regel keine Sperre befürchten, und das Spiel wurde nicht von einem Schiedsrichter-Beobachter verfolgt. Zwar war ein Beobachter anwesend, aber nicht in offizieller Mission.
Was sagen die Verantwortlichen? „Ich darf als Staffelleiter gar nicht ermitteln, sondern muss mit dem Spielausschuss aufgrund der Sachlage entscheiden“, erklärt Staffelleiter Franz-Egon Tombrägel. Ob es sich bei dem Lüstringer um einen Wiederholungstäter handelt, kann Tombrägel nicht beurteilen: „Wir bewerten nur die laufende Saison.“ Da keine Personalakten von Spielern geführt werden, können sich ggf. frühere Vergehen nicht auf das Strafmaß auswirken.
Wie geht es weiter? Der Fall ist mittlerweile auch beim Niedersächsischen Fußball- Verband (NFV) bekanntgeworden. Auf Anfrage hat Tombrägel die Akte nach Barsinghausen geschickt. Berechtigt zum Widerspruch sind nur die unmittelbar Beteiligten. Die Internet-Diskussion wird sicher weitergeführt – aber hoffentlich auf einer anderen Grundlage.
Quelle NOZ, 11.09.2008
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